Wissen Sie was ein „Postsack“ ist? Darin werden Briefe für die Zusteller*Innen deponiert.
Die DSGVO ist darauf anwendbar, und wenn er „verloren“ geht, dann ist das als Data Breach gem. Art 33 DSGVO der DSB zu melden. So das BVwG und die DSB in einer aktuellen Entscheidung vom 22.12.2020 (W258 2225293-1)
Die DSGVO ist „technologieneutral“, denn es soll verhindert werden, dass durch den Ausdruck und das Aufbehalten von Daten in Papierform die (verpflichtenden) Regelungen der DSGVO umgangen werden können.
Die Zeugen Jehovas gehen von Haus zu Haus um zu missionieren. Sie fertigen dabei Notizen an. Fallen diese als "Dateisystem" unter die DSGVO und ist die Religionsgemeinschaft als Verantwortlicher einzustufen?
Der dt. BGH hat diese Frage am 12.07.2018 entschieden
Sind Notizen und Notizbücher, die im Rahmen von Hausbesuchen durch Mitglieder einer Religionsgemeinschaft angefertigt werden, eine "Datei" iSd Datenschutzrichtlinie? Verarbeitet eine Religonsgemeinschaft Daten, wenn Mitglieder im Rahmen der Evangelisierung bei Hausbesuchen Notizen anfertigen und Name, Adresse sowie auch den Gesprächsinhalt und damit auch die religiöse Anschauung der Gesprächspartner auf Papier (Notizen, Notizbücher) festhalten? Der Generalanwalt beim EuGH sagt: JA.