Die öDSB hat am 22.12.2022 in einem Verfahren, in dem NOYB den Beschwerdeführer vertreten hat, entschieden, dass der Datentransfer beim Einsatz von Google Analytics in die USA unzulässig ist, wenn keine (ausreichenden) zusätzlichen Maßnahmen iSd Schrems II Entscheidung getroffen werden.
Was können Unternehmen jetzt tun? Womit müssen Unternehmen rechnen? Werden die Aufsichtsbehörden nun Sanktionen verhängen, zB Strafen oder Datenübermittlungen untersagen?