Der EuGH hat am 26.10.2023 (C-307/22) entschieden, dass eine betroffene Person das Recht hat im Rahmen des Art 15 DSGVO unentgeltlich eine erste Kopie der Patientenakte zu erhalten. Die Frage hatte der deutsche Bundesgerichtshof dem EuGH vorgelegt. Die innerstaatliche deutsche Regelung (§ 630 (2) BGB) sieht eine Kostenerstattungspflicht für den/die Patentient:in vor. Die betroffene Person stellte einen Antrag iSd Art 15 DSGVO um einen Regressanspruch gegen den Arzt durchzusetzen. Der EuGH hat...
Art 15 Abs 3 DSGVO gibt betroffenen Personen ein „Recht auf Kopie der Daten“, nicht aber ein Recht auf eine Kopie von Unterlagen. Die DSB hat dazu in einer aktuellen Entscheidung Aussagen getätigt.