Die Berliner Beauftragte für den Datenschutz und Informationsfreiheit hat (nicht rechtskräftig) am 30.10.2019 gegen Deutsches Wohnen SE eine DSGVO-Strafe von EUR 14.500.000,-- Mio verhängt. Sie spricht von einem „Datenfriedhof“. Archivsysteme müssen eine Möglichkeit zur Datenlöschung
In einem Bescheid (27.08.2018, rk, DSB-D123.085/0003-DSB/2018) hat die DSB festgehalten, dass es zulässig ist, Bewerberdaten 7 Monate nach Ende des Bewerbungsverfahrens aufzubewahren.