Artikel mit dem Tag "Datenrichtigkeit"



Bei der Versendung von Direktwerbung per Post durch Immobilienmakler ist sicherzustellen, dass aktuelle Adressdaten von potentiellen Kunden verwendet werden
Die Verwendung von Grundbuchsdaten für die Akquise bei Immobilienentwicklern und -maklern ist zulässig, wenn die datenschutzrechtlichen Vorgaben zB das Widerspruchsrecht und die Information iSd des Art 14 DSGVO eingehalten werden. Es ist jedoch sicherzustellen, dass aktuelle Daten verwendet werden; wenn zB in erhobenen Daten veraltete Namen oder Adressen vorhanden sind, sind Maßnahmen zu setzen, dass diese Daten aktualisiert und berichtigt werden, bevor es zur Marketingmaßnahme kommt.