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Datenschutz-Folgenabschätzung – Risikobeurteilung unter Gesamtschau aller Maßnahmen
Die Datenschutzbehörde hat sich in einer Entscheidung vom 02.02.2021 (2021-0.024.862) mit einer Konsultation im Rahmen einer Datenschutz-Folgenabschätzung beschäftigt. Der Antrag auf vorherige Konsulation nach Art 36 DSGVO wurde von der DSB abgewiesen, da der Verantwortliche unter Berücksichtigung aller Maßnahmen das Risiko eingedämmt hat.

Die Datenschutzbehörde hat den Entwurf zu einer Verordnung versandt, mit dem eine Liste von Verarbeitungsvorgängen definiert werden soll, die keine Datenschutz-Folgenabschätzung erforderlich machen.