Die österreichische Datenschutzbehörde hat kürzlich eine Entscheidung (DSB 2020-0.083.190, 21.02.2020) zu der Frage getroffen, ob die betroffene Person, die eine Beschwerde eingereicht hat, in der die Datenschutzbehörde festgestellt hat, dass der für die Verarbeitung Verantwortliche gegen Art. 15 DSGVOI verstoßen hat, an dem Verfahren über eine mögliche Verwaltungsstrafe gegen denselben Verantwortlichen Parteistellung haben kann.
Das DSG (Datenschutzgesetz) wurde mit dem Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018 (BGBl I 120/2017, 31.7.2017) geändert und im Datenschutz-Deregulierungs-Gesetz 2018 (BGBl I 24/2018) finden sich wieder Änderungen.