Die DSGVO wird mit 25.5.2018 wirksam und für "betroffene Personen" (bisher: "Betroffene") und "für die Verarbeitung Verantwortliche" (bisher: Auftraggeber) und Dienstleister (bisher: Auftragsdatenverarbeiter) ändert sich etwas im Verhältnis zueinander. Die Rechte der betroffenen Person werden gestärkt und ausgeweitet