Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) entschied am 3. September 2024 über die Veröffentlichung der dienstlichen E-Mail-Adresse eines Lehrers auf der Website einer Schule. Der Lehrer wandte sich gegen die Veröffentlichung und argumentierte, dass diese gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstoße. Der VwGH stellte jedoch fest, dass die Veröffentlichung im öffentlichen Interesse lag, da sie die Kommunikation mit Schülern und Eltern erleichtert. Dies sei durch Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO...
Die Weiterleitung von Daten aus einem personalisierten, beruflichen E-Mail-Account und die Einsichtnahme durch den Dienstgeber ist durch Art 6 Abs 1 lit f DSGVO gerechtfertigt., insbes. wenn die Anweisung besteht, den E-Mail-Account nur beruflich zu nutzen. Es besteht ein Interesse des Dienstgebers daran, den ungestörten Geschäftsbetrieb sicherzustellen und die beruflichen E-Mails weiterzuleiten. Das BVwG setzte sich auch mit der Frage auseinander, ob die Einrichtung eines auto-reply. Es...
Wahlwerbung wird auf allen möglichen Kanälen betrieben. Wahlberechtigte werden nicht nur mit Plakaten, Fernsehwerbung und Zusendungen per Post konfrontiert, sondern Wahlwerbung per E-Mail wird von vielen wahlwerbenden Personen / Parteien eingesetzt. Wenn jedoch ein Bürgermeisterkandidat Wahlwerbung per E-Mail an Empfänger versendet, die dieser Werbemaßnahme nicht zugestimmt haben, riskiert er eine Geldstrafe. Dies hat die DSB (rechtkräftig) am 16.06.2023 (2023-0.404.421) entschieden, und...
In einer aktuellen Entscheidung (6 ObA 1/22y vom 28.06.2023) befasste sich der OGH mit den datenschutzrechtlichen Aspekten der Einsichtnahme eines Geschäftsführers in das betriebliche E-Mail-Konto einer (ehemaligen) Mitarbeiterin. In deren E-Mail-Korrespondenz mit einer anderen (aufrechten) Mitarbeiterin wurde der Arbeitgeber wüst beschimpft. Sachverhalt Die beiden Klägerinnen waren bei der Beklagten-GmbH als Assistentinnen der Geschäftsführung beschäftigt. Die Beklagten-GmbH verwendete...
Das BVwG hat eine Geldstrafe des Fernmeldebüros in Höhe von EUR 450,-- gegen den Versender einer E-Mail mit Direktwerbung ohne Einwilligung bestätigt.
Die Strafe wurde auf Basis des TKG mit einem Strafrahmen von EUR 55.000,-- bei diesem Vergehen (nicht der DSGVO) verhängt.
Das BVwG hat dazu am 28.06.2022 eine Entscheidung gefällt, dass eine Verletzung der Geheimhaltung nicht gegeben ist, wenn die SVNR zulässigerweise verwendet wird (vom AMS) und in der Betreffzeile eines E-Mails an die betroffene Person verwendet wird.
4 S 1/21 vom 16.03.2022 Urteil | LG Heidelberg | 4. Zivilkammer Tenor 1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Heidelberg vom 07.01.2021, Az. 24 C 119/19, unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen abgeändert und wie folgt neu gefasst: Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 25,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 25.09.2020 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. (Revision zugelassen) Urteilsantrag in 1....