Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) entschied am 3. September 2024 über die Veröffentlichung der dienstlichen E-Mail-Adresse eines Lehrers auf der Website einer Schule. Der Lehrer wandte sich gegen die Veröffentlichung und argumentierte, dass diese gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstoße. Der VwGH stellte jedoch fest, dass die Veröffentlichung im öffentlichen Interesse lag, da sie die Kommunikation mit Schülern und Eltern erleichtert. Dies sei durch Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO...
Auf vielen Homepages von Schulen finden sich Kontaktdaten der Lehrpersonen.
Ist das datenschutzrechtlich zulässig?
Dazu gibt es eine Entscheidung des BVwG (wobei die Revision zugelassen wurde).
Ein Tippfehler bei der E-Mail-Adresse kann zu Schadenersatz iSd Art 82 DSGVO führen.
Das OLG Düsseldorf hat dazu am 28.10.2021 ein Urteil (16 U 275/20) gefällt. Gesundheitsdaten wurden an einen falschen Empfänger gesandt.
Der betroffenen Person wurden EUR 2.000,-- zugesprochen.
Darf eine Hausverwaltung die (berufliche) E-Mail-Adresse eines Miteigentümers als Kontaktadresse an einen anderen Miteigentümer herausgeben, damit eine Kontaktaufnahme erfolgen kann?