Der Europäische Datenschutzausschuss hat sich mit den Folgen der Schrems-II-Entscheidung des EuGH beschäftigt.
Auf 38 Seiten werden (vorerst) in englischer Sprache Hinweise und Tipps gegeben, wie internationale Datentransfers in Drittländer zulässig sein können.
Der EDSA hat sich mit den Folgen der Schrems II - Entscheidung des EuGH vom 16.7.2020 bereits am 23.7.2020 beschäftigt.
Eine Information dazu in englischer Sprache ist verfügbar.
Die „Guidelines 3/2019 on processing of personal data through video devices“ (Richtlinie 3/2019 betreffend die Verarbeitung von personenbezogenen Daten mit Videogeräten) sind nun zur Konsultation aufgelegt.