Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat in einer Entscheidung vom 28.11.2017 (in einem montenegrinischen) Verfahren zwei Universitätsprofessoren wegen einer unzulässigen Videoüberwachung im Hörsaal je einen Betrag von EUR 1.000,-- an Schadenersatz zugesprochen.