Die Europäische Kommission hat nun (am 10.7.2023) bestätigt, dass der Nachfolger des "Privacy Shields" ein angemessenes Schutzniveau bietet; es liegt ein sog. Angemessenheitsbeschluss vor, der die Übermittlung von personenbezogenen Daten aus der EU in die USA zu einem Empfänger (Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter) nach denselben Kriterien für zulässig erklärt, wie wenn der Datenempfänger in der EU seinen Sitz hätte. Voraussetzung ist jedoch, dass der konkrete Empfänger...