Unter https://www.dataprivacyframework.gov/s/ werden die Europäer, die personenbezogene Daten an Empfänger in die USA übermitteln, in Zukunft nachprüfen können, ob der Empfänger "registriert" ist. Bis dato (12.7.2023) ist die Website "under construction". Die Seite, auf der Unternehmen / Organisationen gesucht werden können, ist jedoch schon online erreichbar.
Am 3. August 2023, ab 9.00 Uhr (ca 1,5 Stunden) findet wieder einmal ein Datenschutzfrühstück (als Webinar / online) zum Thema: EU-U.S. Data Privacy Framework und dessen Folgen für die internationale Datenübermittlung statt. Sie bereiten sich ihr Frühstück zu, gönnen sich einen Kaffee und etwas Süßes oder Saures, und lehnen sich zurück. Wir informieren Sie über die Konsequenzen des Angemessenheitsbeschlusses für die Datenübermittlung an (zertifizierte) Empfänger in den USA und...
Die Europäische Kommission hat nun (am 10.7.2023) bestätigt, dass der Nachfolger des "Privacy Shields" ein angemessenes Schutzniveau bietet; es liegt ein sog. Angemessenheitsbeschluss vor, der die Übermittlung von personenbezogenen Daten aus der EU in die USA zu einem Empfänger (Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter) nach denselben Kriterien für zulässig erklärt, wie wenn der Datenempfänger in der EU seinen Sitz hätte. Voraussetzung ist jedoch, dass der konkrete Empfänger...
Am 7.10.2022 hat Präsident Jo Biden eine Execkutive Order herausgegeben, die in den nächsten Monaten von der EU-Kommission bewertet wird. Ziel ist ein Angemessenheitsbeschluss, sodass die USA (wieder) zum sicheren Drittland werden.