Eine Beanstandung einer Betriebskostenabrechnung gegenüber einer Hausverwaltung führte zu einer Datenschutzbeschwerde. Das Bundesverwaltungsgericht (19.4.2024, W 2872251990 - 1/8E) hat darüber geurteilt, und eine Entscheidung der Datenschutzbeschwerde (10.01.2022) bestätigt. Ein:e Eigentümer:in erhält die Betriebskostenabrechnung, überprüft diese und stellt vermeintliche Ungereimtheiten fest. Die betroffene Person wendet sich per E-Mail mit einer Darstellung des Sachverhaltes an die...
Die Herausgabe von Adressen durch Hausverwaltungen an "interessierte" Wohnungseigentümer wurde im § 20 Abs 8 WEG ab 1.1.2022 neu geregelt.
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