“Das Gericht folgt allerdings der auch von der achten Kammer des Landgerichts Karlsruhe vertretenen Auffassung (LG Karlsruhe, Urteil vom 02. August 2019 – 8 O 26/19 –, Rn. 19, juris), wonach nicht jeder Verstoß gegen die DSGVO allein aus generalpräventiven Gründen zu einer Aus- gleichspflicht führt. Der Verpflichtung zum Ausgleich eines immateriellen Schadens muss nämlich eine benennbare und insoweit tatsächliche Persönlichkeitsverletzung gegenüberstehen, die beispielsweise in der...
Kein Schadenersatz bei der einmaligen falschen Zusendung eines Kontoauszuges
Das LG Köln hat den Anspruch auf Schadenersatz gem. Art 82 DSGVO bei einer einmaligen Zusendung eines Kontoauszuges an einen unberechtigten Empfänger abgelehnt. (Urteil LG Köln, 7.10.2020, 28 O 71/20)
Das AG Diez hat am 7.11.2018 (8 C 130/18) eine Entscheidung zum schadenersatzrechtlichen Anspruch nach Art 82 DSGVO gefällt. Es geht davon aus, dass „Bagatellschäden“ nicht zu ersatzfähigen Ansprüchen führen.