Ein Erkenntnis des BVwG vom 20.10.2021 beurteilt die Lernsieg APP zur Bewertung von Lehrer*Innen als zulässig. Das berechtigte Interesse der "Öffentlichkeit" an der Bewertung des beruflichen Verhaltens von Lehrer*Innen überwiegt deren Geheimhaltungsinteressen.
Eine Bank muss Kontodaten beauskunften und auch Belege kostenlos in Kopie zur Verfügung stellen, sofern der Kunde keinen Zugriff im Online-Banking hat.