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BVwG bestätigt Schuldspruch wegen Verstoß gegen den Erleichterungsgrundsatz bei der Ausübung von Betroffenenrechten nach der DSGVO, reduziert jedoch Strafe
Geldbußen / Geldstrafen  · 13. Juli 2024
Hintergrund Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat am 18. April 2024 eine Entscheidung ( W137 2248575-1/31E) getroffen, die einen Schuldspruch der Datenschutzbehörde (DSB) wegen Verstoßes gegen das Erleichterungsgebot nach Art. 12 Abs. 2 DSGVO bestätigt, jedoch die Strafhöhe von EUR 9.500.000,-- (Datenschutzbehörde) auf EUR 500.000,-- (BVwG) reduziert. Fallbeschreibung Die DSB stellte am 28. September 2021 fest, dass der Verantwortliche seine Pflicht nach Art. 12 Abs. 2 DSGVO verletzt...