Wer keine Auskunft erteilt, sondern die Daten löscht riskiert eine DSGVO-Strafe Erstes Straferkenntnis der DSB nach der EuGH-Entscheidung Deutsches Wohnen. Die DSB (2023-0.789.858, 11.12.2023) hat nur drei Tage nach der EuGH-entscheidung die erste Geldstrafe verhängt. Es ist nicht nötig, dass eine natürliche Person identifiziert wird, die den DSGVO-Verstoß begangen hat. Die Strafbestimmung in Art 83 DSGVO ist abschließend. EUR 9.500,-- Strafe wegen Löschung statt Auskunft Ein...
Der VwGH hat eine Entscheidung zur "Strafbarkeit der juristischen Person im Datenschutzrecht" gefällt.
Mag. Michael Suda (von der DSB) hat uns dazu einen Gastbeitrag zur Verfügung gestellt.