Immer wieder wird die Frage gestellt, ob der Betrieb einer Facebook Fanpage unter die DSGVO fällt, oder nicht.
Einige Entscheidungen dazu gibt es bereits.
Die deutsche Datenschutzkonferenz hat am 22.06.2022 neue Informationen zur Facebook Fanpages veröffentlicht. Ein datenschutzkonformer Betrieb ist laut Aussage der deutschen Datenschutzaufsixhtdbehörden nicht möglich. Es drohen auch Bußgelder. Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang, dass die französische Aufsichtsbehörde CNIL eine Fanpage betreibt.
Der BfDI vertritt die Ansicht, dass Facebook Fanpages nicht dsgvokonform betrieben werden können, und hat sich an die öffentlichen Stellen, insbes. die Bundesministerien gewandt, und diesen eine Frist mit Jahresende gesetzt.
Anders sieht es in Frankreich aus: Sogar die CNIL betreibt eine Facebook-Fanpage und auch einen Linked-In-Account.
Sie wollen mehr dazu wissen?
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Deutschland wandte sich kürzlich mit einer Aufforderung an zahlreiche Bundesbehörden, insbesondere an alle Bundesministerien. Diese Behörden betreiben Facebook Fanpages und den BfDI vertritt die Ansicht, dass es nicht möglich sei, eine Facebook Fanpage dsgvo-konform zu betreiben. Er verweist auf ein Schreiben vom 20.5.2019, in dem er bereits diese Meinung vertreten hatte. Einige der betroffenen Behörden hätten im...
Die dt. Datenschutzkonferenz hat sich zu Facebook Fanpages positioniert. Das Papier trägt das Datum: 1. April 2019, ist aber leider kein Aprilscherz: „…ist ein datenschutzkonformer Betrieb einer Fanpage nicht möglich.“
Auf Betreiber von Facebook-Fanpages kommen nach Ansicht des Generalanwaltes Bot des EuGH Schwere Zeiten zu. Es bleibt abzuwarten, wie der EuGH entscheidet. Die Argumente des GA Bot können Sie zusammengefasst hier lesen
(Schlussanträge GA, 24.10.2017, C-210/17, ULD Schleswig-Holstein gg
Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein GmbH u
Facebook Ireland Ltd)