Die Verwendung eines Fotos auf Social-Media (ohne ausreichende Rechtsgrundlage) kann zu Schadenersatz iSd Art 82 DSGVO führen. Am 17. 8. 2022 veröffentlichte eine politische Gruppierung auf der eigenen Facebook-Seite einen Beitrag mit der Überschrift „Fixe Zinsen oder variable Zinsen. Gemeinderat entscheidet knapp für variable Zinsen“. Am 27. 9. 2022 veröffentlichte sie auf derselben Seite einen Beitrag mit der Überschrift „Live Stream der Gemeinderatssitzung am Dienstag, 27. 09....
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Das kann - bei Datenschutzverletzungen - dazu führen, dass sich dies erhöhend auf die Geldbuße auswirkt.
Das Anfertigen eines Lichtbildes kann eine betroffene Person, die darauf abgebildet ist, im Recht auf Geheimhaltung verletzen. Die DSB hat dazu am 22.06.2022 eine Entscheidung gefällt (2022-0.442.409). Eine an einer vom Verantwortlichen geleiteten Volksschule tätige Lehrerin hat während des Unterrichts ein Foto einer/s Schülers/in mittels Handykamera angefertigt und anschließend per„WhatsApp” übermittelt, um ein angeblich unangemessenes Verhalten zu dokumentieren. Die DSB kommt im...
Im aktuellen Tätigkeitsbericht (2022) des Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) findet sich dazu der Sachverhalt und auch die Lösung.
Eine verfahrensbeteiligte Person machte am 28.11.2018 während einer Hauptverhandlung in einem Strafverfahren ein Foto einer Rechtspraktikantin und löschte es auf Aufforderung nicht. Der Sachverhalt wurde von der Staatsanwaltschaft (unter Hinweis auf § 62 Abs 1 Z 3 DSG) de DSB mitgeteilt. Die DSB hat dazu entschieden.
Ein Politiker veröffentlichte ein Foto auf Facebook, auf dem Personen eindeutig erkennbar waren. Es wurde bei einer Informationsveranstaltung zu einer Ampelanlage angefertigt, und 4 Jahres später auf Facebook veröffentlicht.
Die Aufsichtsbehörde sprach eine Verwarnung aus, die von den Instanzen bestätigt wurde.
Upskirting wird unter Strafe gestellt. Fotos in WC-Kabinen führen zu DSGVO-Strafe.
Die DSB straft schon jetzt, wenn jemand sein Smartphone dazu benutzt, Fotos im höchstpersönlichen Lebensbereich ohne ausdrückliche Einwilligung anzufertigen.
Am 14.04.2020 hat die DSB den aktuellen Newsletter per E-Mail versandt. Auf der Website der DSB wird er in Kürze verfügbar sein. Hier unsere Anmerkungen dazu.