Ein Trainer filmt heimlich Frauen, die unter der Dusche stehen. Er verwendet die Aufnahmen nur „privat“ und für sich.
In Österreich kommt es zu keiner Anklage wie zB der Kurier berichtete, und in Deutschland droht nach Medienberichten eine Gefängnisstrafe.
Meines Erachtens ist diese Tat als „Datenverwendung in Gewinn- und Schädigungsabsicht“ gerichtlich als Offizialdelikt strafbar.
Dürfen Vereine oder andere Organisationen nach dem 25.05.2018 noch Fotos bei Veranstaltungen machen, und diese Fotos auch zB in Vereinszeitungen oder dem Internet verwenden?
Sind Fotos / Bilddaten immer sensible Daten bzw. Daten besonderer Kategorien des Art 9 DSGVO, da daraus die Rasse oder ethnische Herkunft oder auch Gesundheitsdaten erkennbar sind?