Die Home-Office-Vereinbarung soll "freiwillig" sein und nur mit einer Frist von 1 Monat durch beide Vertragsparteien aus wichtigem Grund gekündigt werden können.
Die schwedische Datainspektionen verhängte die erste DSGVO Strafe. Die Datenschutzbehörde stellte im Entscheid (DI-2019-2221 vom 20.08.2019) fest, dass die Oberschulbehörde in der Gemeinde Skellefteå durch die Verwendung von Gesichtserkennung mit Kameras zur Anwesenheitskontrolle von Schülern personenbezogene Daten ohne ausreichende Rechtsgrundlage verarbeitet hat, und gegen die DSGVO verstoßen hat
Die DSB hat am 16.04.2019 (DSB-D213.679/003-DSB/2018, rk) eine Anweisung iSd Art 58 Abs 2 lit d DSGVO erteilt, eine Verarbeitung von Bilddaten (Actioncam auf einer Sommerrodelbahn) nur in einer bestimmten Art und Weise durchzuführen.