Personenbezogene Daten können ungehindert aus der EU in das Vereinigte Königreich fließen Die Europäische Kommission hat am 28.6.201 zwei Angemessenheitsbeschlüsse zum Vereinigten Königreich angenommen: einen im Rahmen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und einen im Rahmen der Richtlinie zum Datenschutz bei der Strafverfolgung. Diese sind nach wie vor (7.10.2021) gültig https://ec.europa.eu/germany/news/20210628-personenbezogene-daten-eu-uk_de
Brexit: UK wird „unsicheres Drittland“
Mit Ausscheiden von Großbritannien aus der EU sind auch Konsequenzen bei grenzüberschreitenden Verarbeitungstätigkeiten verbunden.
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