Das Anfertigen eines Lichtbildes kann eine betroffene Person, die darauf abgebildet ist, im Recht auf Geheimhaltung verletzen. Die DSB hat dazu am 22.06.2022 eine Entscheidung gefällt (2022-0.442.409). Eine an einer vom Verantwortlichen geleiteten Volksschule tätige Lehrerin hat während des Unterrichts ein Foto einer/s Schülers/in mittels Handykamera angefertigt und anschließend per„WhatsApp” übermittelt, um ein angeblich unangemessenes Verhalten zu dokumentieren. Die DSB kommt im...
In der aktuellen Ausgabe des Newsletters der DSB (02/2021) findet sich ein Hinweis auf eine Entscheidung der Weitergabe von Dienstnehmerdaten im Rahmen einer Kündigung.
Die DSB hatte sich in einem Verfahren (Bescheid vom 2.8.2019, DSB-D123.594/003-DSB/2019, nicht rechtskräftig) mit der Frage der Offenlegung der Zusammensetzung einer Schulenote an andere Personen als die betroffenen Schüler_Innen auseinanderzusetzen.