Mit Straferkenntnis vom 23. Oktober 2019 sprach die Datenschutzbehörde aus, dass der Österreichischen Post AG als Verantwortliche im Sinn des Art. 4 Z 7 DSGVO die unrechtmäßige Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten im Sinn von Art. 9 DSGVO („Parteiaffinitäten“), die unrechtmäßige Weiterverarbeitung personenbezogener Daten, die Fehlerhaftigkeit der Datenschutz-Folgenabschätzung zur Anwendung „DAM-Zielgruppenadressen“ sowie die Fehlerhaftigkeit und...
Im aktuellen Newsletter der Datenschutzbehörde (4/2023)wird über einen inhaltlich rechtskräftigen Bescheid berichtet, bei dem nur mehr die Höhe der Strafe fraglich (weil bekämpft) ist. Thema war, dass von einem Arzt medizinische Daten einer Person als Reaktion auf eine Google Rezension veröffentlicht wurden. D550.747 (2023-0.420.407), Straferkenntnis, unrechtmäßige Veröffentlichung von Gesundheitsdaten in Beantwortung auf Google-Rezension, Höhe nicht rechtskräftig. Die...
Sie nutzen What´s APP nicht nur privat, sondern auch "im beruflichen Kontext"?
Das kann - bei Datenschutzverletzungen - dazu führen, dass sich dies erhöhend auf die Geldbuße auswirkt.
Im aktuellen Tätigkeitsbericht des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit findet sich ein Hinweis auf ein Geldstrafe beim einem Asset-Deal.
In Deutschland wurde eine Geldstrafe von €1,9 Millionen verhängt. Aus der Pressemitteilung vom 03.03.2022: „Die BREBAU GmbH hat mehr als 9.500 Daten über Mietinteressent:innen verarbeitet, ohne dass es hierfür eine Rechtsgrundlage gab. Beispielsweise Informationen über Haarfrisuren, den Körperge- ruch und das persönliche Auftreten sind für den Abschluss von Mietverhältnissen nicht erforderlich. Bei mehr als der Hälfte der Fälle handelte es sich darüber hinaus um Daten, die nach...
In Beschwerdeverfahren sollte der Verantwortliche mit der Aufsichtsbehörde zusammenarbeiten. Wer nicht mit der Aufsichtsbehörde kooperiert, riskiert eine Verwaltungsstrafe.
Aufmerksamen Lesern des Blog wird nicht entgangen sein, dass es gar nicht so einfach für die Datenschutzbehörde eine juristische Person wegen des Verstoßes gegen die DSGVO zu verurteilen und eine DSGVO-Strafe iSd Art 83 DSGVO zu verhängen. Dies liegt am österreichischen Prozessrecht, dem Verwaltungstrafgesetz (VStG)