Artikel mit dem Tag "Geschäftsgeheimnis"



Auskunft und Betriebsgeheimnisse
Eine neue Vorlage des LVwG Wien (in einem Exekutionsverfahren!) an den EuGH beschäftigt sich mit der Frage, ob Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse eine Verweigerung einer Auskunft ermöglichen können.

Kurzinfo Auskunft und Betriebsgeheimnis
In Österreich gibt es eine Spezialregelung, die das Verhältnis von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen und Auskunftsverpflichtung iSd Art 15 DSGVO regeln soll. Diese Bestimmung führt nun u.a. zu einer Vorlagefrage an den EuGH.

LVwG Vorlage an den EuGH
Das Landesverwaltungsgericht Wien hat mit Beschluss vom 11.02.2022 VGW-101/042/791/2020-44 umfangreiche und detaillierte Vorlagefragen an den EuGH formuliert.

Akteneinsicht und Betriebsgeheimnisse
Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Verantwortlichen und Akteneinsicht im Beschwerdeverfahren vor der DSB. Die beschwerdeführende Person im Verfahren vor der DSB (zB bei einem Verfahren um Löschung oder Auskunft) hat Akteneinsicht in die vom Verantwortlichen vorgelegten Unterlagen, die uU Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten. Kann das verhindert werden?

Beauskunftung von „Geo_Milieus“ – Wie weit ist das zu beauskunften?
Eine Entscheidung der DSB vom 8.9.2020 (GZ 2020-0.436.002, Verfahrenszahl DSB-D124.909) lässt zum Inhalt des Auskunftsanspruches iSd Art 15 DSGVO aufhorchen. „Marketingunternehmen“ und „Adressverlage“ beware ….

Entscheidungen zum Datenschutzrecht · 16. September 2020
In einer kürzlich ergangenen Entscheidung der DSB (dataprotect als Vertreter beteiligt, noch nicht rechtskräftig) ging es u.a. um die Frage, ob bei einer Auskunft im Sinne des Art 15 DSGVO nur „Empfängerkategorien“ oder „die konkreten Empfänger“ der personenbezogenen Daten zu nennen sind.

14. Oktober 2017
Wenn ein Auskunftsbegehren gestellt wird, hat der Verantwortliche der betroffenen Person umfassende Auskunft zu erteilen. Es stellt sich die Frage, ob es eine Grenze gibt, welche Informationen der betroffenen Person zur Verfügung gestellt werden müssen. Rechte anderer betroffener Personen müssen selbstverständlich gewahrt werden. Aber wie verhält sich das mit Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen des Verantwortlichen selbst?