Das DSG (Datenschutzgesetz) wurde mit dem Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018 (BGBl I 120/2017, 31.7.2017) geändert und im Datenschutz-Deregulierungs-Gesetz 2018 (BGBl I 24/2018) finden sich wieder Änderungen.
Die Datenschutzbehörde hat den Entwurf zu einer Verordnung versandt, mit dem eine Liste von Verarbeitungsvorgängen definiert werden soll, die keine Datenschutz-Folgenabschätzung erforderlich machen.