Die DSB hat sich mit einer Verarbeitung in Zusammenhang mit COVID-19 beschäftigt. Es ging um die Frage der Kontrolle eines ärztlichen Attests einer Maskenbefreiung bei einem Zutritt zu einem Gebäude.
Ab 25.5.2018 ist die Sozialversicherungsnummer nicht nur ein personenbezogenes Datum, sondern ein Gesundheitsdatum. Die Sozialversicherungsnummer fällt in eine besondere Kategorie personenbezogener Daten (Art 9 DSGVO) mit allen Konsequenzen wie z.B. einen Datenschutzbeauftragten, für jedes Unternehmen, das die Sozialversicherungsnummer im Rahmen der Kerntätigkeit umfangreich verarbeitet, sowie ein Datenschutz-Folgenabschätzung (auch wenn im Unternehmen nicht mehr als 250 Mitarbeiter tätig...