Artikel mit dem Tag "Gläubigerschutz"



Die DSB fällte (bereits am 7.12.2018) eine weitere Entscheidung (DSB-D123.193/0003-DSB/2018, nicht rechtskräftig) zur Aufbewahrungsdauer von Negativdaten (Zahlungsverzug) in Bonitätsdatenbanken. Der Bescheid wurde beim BVwG angefochten. Die Entscheidung dazu ist noch ausständig.

Einzelfallbetrachtung ist vorzunehmen. Verhaltensregeln iSd Art 40 DSGVO könnten Abhilfe schaffen.