Google Analytics
... am 21.12.2021 von der DSB entschieden
... am 13.01.2022 von NOYB veröffentlicht
... am 06.02.2022 bereits ein Aufsatz dazu im Datenschutzberater
Die franz. Aufsichtsbehörde CNIL und die öDSB haben Entscheidungen zur "Unzulässigkeit" von Google Analytics aufgrund der Datenübermittlung in die USA gefällt.
Gibt es "datenschutzfreundliche" Alternativen?
In einem nicht rechtskräftigen Verfahren hat die DSB mit Bescheid vom 22.12.2021 erkärt, dass Google Analytics (ohne Einwillligung und anoymize_ip) nicht rechtskonform wegen eines unzulässigen Datentransfer in die USA verwendet werden kann.
Die öDSB hat am 22.12.2022 in einem Verfahren, in dem NOYB den Beschwerdeführer vertreten hat, entschieden, dass der Datentransfer beim Einsatz von Google Analytics in die USA unzulässig ist, wenn keine (ausreichenden) zusätzlichen Maßnahmen iSd Schrems II Entscheidung getroffen werden.
Die Berliner Landesbeauftragte für den Datenschutz vertritt – wie auch andere deutsche Aufsichtsbehörden - eine ganz klare Linie: Google Analytics (und damit auch andere Tracking-Tools) nur mit Einwilligung der Websitebesucher