Personenbezogene Daten können ungehindert aus der EU in das Vereinigte Königreich fließen Die Europäische Kommission hat am 28.6.201 zwei Angemessenheitsbeschlüsse zum Vereinigten Königreich angenommen: einen im Rahmen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und einen im Rahmen der Richtlinie zum Datenschutz bei der Strafverfolgung. Diese sind nach wie vor (7.10.2021) gültig https://ec.europa.eu/germany/news/20210628-personenbezogene-daten-eu-uk_de
Der Hard Brexit hätte Großbritannien ab 1.1.2021 zu einen (unsicheren) Drittland gemacht. Dies hätte weitreichende Folgen für den internationalen Datentransfer gehabt. Doch was bedeutet der "geregelte " Brexit nun?