Darf ein Immobilienentwickler auf Grundbuchsdaten zurückgreifen und Eigentümer anschreiben?
In Deutschland kam es zu einer DSGVO-Strafe gegen ein Bauträgerunternehmen und einen Vermessungsingenieur in Höhe von 50.000 Euro und 5.000 Euro
Kundenakquise per Post und DSGVO - Wie oft darf jemand angeschrieben werden?
Wann ist es genug, und die Verarbeitung der personenenbzogenen Daten beeinträchtigt die Interessen der betroffenen Person?
Eine (einmalige, postalische) Zusendung an einen Eigentümer, ob er/sie Interesse am Verkauf der Immobilie hat, ist datenschutzrechtlich nicht bedenklich.