In UK hat ein Gericht geurteilt, dass der Art 27-Vertreter nicht für die Einhaltung der Bestimmungen der DSGVO durch den Verantwortlichen haftet, und zB auch nicht für Schadenersatz in Anspruch genommen werden kann.
Das LG Feldkirch hat Anfang August 2019 (nicht rechtskräftig, 57 Cg 30/19b) einer betroffenen Person EUR 800,-- an Schadenersatz zugesprochen, die es „stört“, dass ihre Parteienaffinität von der Post verarbeitet wird.
In der 2. Lieferung (Februar 2019) des DatKomm (Praxiskommentar zum Datenschutzrecht - DSGVO und DSG) ist nun auch die Kommentierung der Artikel von Dr. Thomas Schweiger, LL.M. (Duke) enthalten.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat in einer Entscheidung vom 28.11.2017 (in einem montenegrinischen) Verfahren zwei Universitätsprofessoren wegen einer unzulässigen Videoüberwachung im Hörsaal je einen Betrag von EUR 1.000,-- an Schadenersatz zugesprochen.