Immer wieder wird die Frage gestellt, ob der Betrieb einer Facebook Fanpage unter die DSGVO fällt, oder nicht.
Einige Entscheidungen dazu gibt es bereits.
Die DSB hat die Anwendung der Haushaltsausnahme bei Verarbeitungstätigkeiten in Zusammenhang eines Scheidungsverfahrens im Sinne eines „dual use“ (Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche) verneint.
Am 20.12.2018 (6Ob131/18k) hat sich der OGH mit Fragen der Löschung von Daten nach DSGVO beschäftigt.
Der Löschungsanspruch kann von der betroffenen Person auch im gerichtlichen Verfahren geltend gemacht werden. § 29 Abs 1 DSG steht dem nicht entgegen.