Mit dem BGBl 6/2023 (am 24.02.2023) ist das HSchG verlautbart worden.
Der 6-Monats-Countddown für die Unternehmen mit mehr als 250 beschäftigten Personen ab 25.02.2023. Der relevante Stichtag ist daher der 25.08.2023 für diese Unternehmen und für Unternehmen mit mehr als 50 bis zu 250 Mitarbeiter*Innen ist der 17.12.2023 maßgeblich. Diese haben daher ca 4 Monate länger Zeit für die Umsetzung.
Eine Kundenzufriedenheitsbefragung in einer E-Mail fällt auch dann unter den Begriff der (Direkt-)Werbung, wenn mit der E-Mail die Übersendung einer Rechnung für ein zuvor gekauftes Produkt erfolgt. (BGH VI ZR 225/17 10. Juli 2018)