Das HSchG ist für Unternehmen mit 50 (und mehr) Mitarbeiter:innen maßgebend. Ein derartiges Unternehmen hat ab 17.12.2023 ein internes Meldesystem einzurichten. Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeiter:innen bereits ab Ende August 2023. Wir unterstützen mit unseren Leistungen.
Über eine Videoüberwachung ist ab 25.05.2018 umfassend zu informieren. Dies geschieht einerseits mit einem Hinweisschild vor Betreten des überwachten Bereiches und andererseits mit einer vollständigen Information über den Verarbeitungsvorgang im Zeitpunkt der Datenerhebung (gem. Art 13 DSGVO).
Was bedeutet das konkret?