Dr. Thomas Schweiger, LLM hat die Möglichkeit im Rahmen der GBV-Akademie am 20.9.2023 ein Webinar zum Thema "HinweisgeberInnenschutzgesetz" und zur Umsetzung desselben zu halten. Mit 17.12.2023 sind Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeiter:innen verpflichtet, einen internen Meldekanal für Hinweisgeber:innen einzurichten. Darüber haben sich Verantwortliche bei mehreren Gemeinnützigen Bauvereinigungen (GBV) in einem 2-stündigen Webinar informiert. Am 26.09.2023 hielt Dr. Thomas Schweiger, LLM...
Das HSchG ist für Unternehmen mit 50 (und mehr) Mitarbeiter:innen maßgebend. Ein derartiges Unternehmen hat ab 17.12.2023 ein internes Meldesystem einzurichten. Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeiter:innen bereits ab Ende August 2023. Wir unterstützen mit unseren Leistungen.
Mit dem BGBl 6/2023 (am 24.02.2023) ist das HSchG verlautbart worden.
Der 6-Monats-Countddown für die Unternehmen mit mehr als 250 beschäftigten Personen ab 25.02.2023. Der relevante Stichtag ist daher der 25.08.2023 für diese Unternehmen und für Unternehmen mit mehr als 50 bis zu 250 Mitarbeiter*Innen ist der 17.12.2023 maßgeblich. Diese haben daher ca 4 Monate länger Zeit für die Umsetzung.
Das HSchG (HinweisgeberInnenschutzgesetz) wird nun definitiv in Österreich bald in Kraft treten. Es ist an sich nur mehr die Kundmachung im Bundesgesetzblatt notwendig.
Das Niederösterreichische Hiinweisgebeschutzgesetz wurde zur Begutachtung veröffentlicht. Mit dem NÖ HGSG überholt das Bundesland Niederösterreich den Bund.
Am 17.12.2021 ist in Österreich die
RICHTLINIE (EU) 2019/1937 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2019
zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden
umzusetzen ...