Der Gesetzesentwurf wurde nun veröffentlicht. Es gibt Änderungen im AVRAG, ArbVG, EStG ....
Die AK kritisiert die steuerlichen Regelungen (Journal um 8.00 am 17.02.2021)
Eine Home-Office-Vereinbarung wird „freiwillig“ abgeschlossen und muss schriftlich sein.
Sie kann nur mit Frist von 1 Monat aus wichtigem Grund widerrufen werden.
Aber wer schließt diese ab?
Die Home-Office-Vereinbarung soll "freiwillig" sein und nur mit einer Frist von 1 Monat durch beide Vertragsparteien aus wichtigem Grund gekündigt werden können.