Der EuGH hat in einem deutschen Fall am 11.04.2024 (C-741/21, Juris) entschieden, dass ein Verantwortlicher gegenüber einem (potentiell) geschädigten Betroffenen für Fehlverhalten von Mitarbeiter:innen haftet, auch wenn im Unternehmen eine Regelung besteht, sich datenschutzkonform zu verhalten. Eine betroffene Person, die auch Kunde des Verantwortlichen ist, widerruft eine Einwilligung zur Direktwerbung. Der Verantwortliche sendet weiterhin Werbung per Post (!) an diesen Kunden...
Das HSchG (HinweisgeberInnenschutzgesetz) wird nun definitiv in Österreich bald in Kraft treten. Es ist an sich nur mehr die Kundmachung im Bundesgesetzblatt notwendig.