Der OGH vertritt in einer aktuellen Entscheidung des Verein für Konsumenteninformation gegen ein Versicherungsunternehmen eine sehr restriktive Ansicht in Bezug auf die Erteilung der Datenschutzinformation iSd Art 13 DSGVO.
Was geschehen kann, wenn die DS-Information "zur Kenntnis genommen" wird, zeigt die OGH-Entscheidung auf.