Die österreichische Datenschutzbehörde hat am 16.10.2024 (rechtskräftiges Erkenntnis; 2024-0.641.771) eine Geldstrafe von 5.000 Euro gegen ein Unternehmen verhängt, weil es seinen Geschäftsführergleichzeitig als Datenschutzbeauftragtenbenannt hatte. Diese Entscheidung unterstreicht die Wichtigkeit der Vermeidung von Interessenkonflikten bei der Benennung von Datenschutzbeauftragten und hat weitreichende Implikationen für Unternehmen und deren Führungskräfte, insbes. vertretungsbefugte...
Am 25.05.2018 (in ca. 185 Tagen nach em Datenschutz-Frühstück vom 23.11.2017) ist es soweit.
Behörden und öffentliche Stellen sowie auch einige private Organisationen (Unternehmen, Vereine ...) benötigen (verpflichtend) einen Datenschutzbeauftragten (DSBA). Einige Organisationen werden sich mit dem Gedanken auseinandersetzen, erkennen, dass sie nicht zur Benennung verpflichtet sind, aber trotzdem eine Person in der Organisation als "DataManager" oder "Datenkoordinatorin" verantwortlich machen