Eine "Jägerschaft" eines Bundeslandes veröffentlichte in einem Mitteilungsblatt, das an alle Mitglieder versendet wird, und im Internet eine Disziplinarentscheidung mit Name und Adresse des Jägers.
Dürfen Vereine oder andere Organisationen nach dem 25.05.2018 noch Fotos bei Veranstaltungen machen, und diese Fotos auch zB in Vereinszeitungen oder dem Internet verwenden?