Artikel mit dem Tag "Kerntätigkeit"



Art 37 DSGVO verpflichtet zur Bestellung eines DSBA, insbes. wenn die Kerntätigkeit in der umfangreichen Verarbeitung von Art 9 DSGVO Daten besteht. Gesundheitsdaten sind jedenfalls Daten nach Art 9 DSGVO. Wo aber ist die Grenze der „Umfangreichheit“?