Artikel mit dem Tag "Klaglosstellung"



Art 77 DSGVO gewährt ein Beschwerderecht, jedoch kein Recht, dass eine Aufsichtsbehörde feststellt, dass eine Auskunft zu spät erteilt worden sei. Holt ein Verantwortlicher während des Beschwerdeverfahrens eine Auskunft nach, dann kommt es zur Abweisung der Beschwerde.