Die Datenschutzbehörde hat sich in einer Entscheidung vom 02.02.2021 (2021-0.024.862) mit einer Konsultation im Rahmen einer Datenschutz-Folgenabschätzung beschäftigt. Der Antrag auf vorherige Konsulation nach Art 36 DSGVO wurde von der DSB abgewiesen, da der Verantwortliche unter Berücksichtigung aller Maßnahmen das Risiko eingedämmt hat.