Auf vielen Homepages von Schulen finden sich Kontaktdaten der Lehrpersonen.
Ist das datenschutzrechtlich zulässig?
Dazu gibt es eine Entscheidung des BVwG (wobei die Revision zugelassen wurde).
Die Österreichische Datenschutzbehörde hat Fragen und Antworten (FAQ) zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten in Zusammenhang mit COVID-19 auf der Website veröffentlicht. Eine kurze Anmerkung dazu.
Die Österreichische Datenschutzbehörde hat am 17.03.2020 Informationen zur Datenverarbeitung in Bezug auf COVID-19 veröffentlicht.
- Erhebung von privaten Kontaktdaten von Mitarbeiter*Innen
- Datensicherheit im Homeoffice
Die Österreichische Datenschutzbehörde hat auf der Website am 16.03.2020 veröffentlicht, dass die (temporäre) Erhebung und Verarbeitung von privaten Telefonnummern von Mitarbeiter*innen datenschutzrechtlich unbedenklich sein kann. Diese verweist dazu auf die "Einwilligung". Auch das "berechtigte Interesse" kann mE dafür verwendet werden, wenn eine Verarbeitung der Daten notwendig ist, um die Mitarbeiter*Innen effizient über Maßnahmen der Behörden zu informieren.
Ein Verein veröffentlichte im Internet Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse von Mannschaftsführern, um die Kommunikation zu ermöglichen. Das verstößt nach Ansicht der DSB gegen das Recht auf Geheimhaltung (DSB-D123.032/0003-DSB/2018, 12.11.2018).