Kein Schadenersatz bei der einmaligen falschen Zusendung eines Kontoauszuges
Das LG Köln hat den Anspruch auf Schadenersatz gem. Art 82 DSGVO bei einer einmaligen Zusendung eines Kontoauszuges an einen unberechtigten Empfänger abgelehnt. (Urteil LG Köln, 7.10.2020, 28 O 71/20)
In einem Rechtsstreit, der bereits vor Geltungsbeginn der DSGVO begonnen hat, hat nun das Bundesverwaltungsgericht (10.12.2018, W211 2188383-1) auch zum Recht auf Kopie entschieden.