Zeitungen nahmen die DSGVO zum Anlass, ein Online-Geschäftsmodell zu entwickeln.
Entweder der Website-Besucher akzeptiert Werbung oder er schließt ein "Abo" ab. Nach einem Bericht im Standard hat die DSB dazu bereits eine Entscheidung gefällt.
Die Datenschutzbehörde hat am 22.5.2017 eine Entscheidung zur Einwilligung gefällt. Das Kopplungsverbot wird darin vollumfänglich bestätigt. Eine Einwilligung zur Weitergabe von Daten an Dritte ist nur dann zulässig, wenn sie gesondert vom Vertragsabschluss erfolgt. Ist es nicht möglich, den Vertrag ohne diese Weitergabeklausel zu schließen, dann ist diese nicht gesetzmäßig.