Der OGH sah kein wettbewerbswidriges Verhalten durch den Kauf von Kundendaten (mit Webshop und Domain) und einem nachfolgenden Newsletter. Die DSB sieht das anders.
Vattenfall hatte die Daten von 500.000 Kunden (deren alte Rechnungen) analysiert, um die Effizienz des eigenen Bonusprogramms zu überprüfen. Nach Ansicht der Aufsichtsbehörde ist das unzulässig, wenn die Betroffenen nicht transparent über diese Vorgehensweise in Kenntnis gesetzt werden. Die mit mit der Behörde akkordierte Lösung: „ Sowohl erstmalig an einem Vertragsschluss mit Vattenfall Interessierte als auch Bestandskundinnen und -kunden werden transparent und verständlich über den...
Die niederländische Autoritieit Persoonsgegevens (Datenschutzbehörde) vertritt in einer Pressemitteilung vom 03. Juli 2019 die Ansicht, dass eine Bank die Zahlungsdaten ihrer Kunden nicht zu Marketingzwecken verwenden darf.